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10/2019: Antrag „Aufhebung der Straßenbeitragssatzung“

Betreff: Antrag „Aufhebung der Straßenbeitragssatzung“

Sehr geehrter Herr Bäcker,

wir bitten Sie den folgenden Antrag der CDU- und FDP-Fraktion auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Otzberg, zuletzt geändert und in Kraft getreten am 24.07.2015, wird aufgehoben. Zukünftig wird die Straßenerneuerung aus dem Steueraufkommen der Gemeinde finanziert und die Anlieger nicht mehr an den Kosten beteiligt.

Begründung:

Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) durch das „Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung“ im Mai 2018, wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder vollständig in deren Verantwortung und folglich in die der Gemeindevertreter/Innen gelegt. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gibt Kommunen somit die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten.

Nach der gültigen Straßenbeitragssatzung werden die Anlieger / Grundstückseigentümer bei grundhaften Sanierungen des Straßennetzes an den Kosten beteiligt. Aufgrund gestiegener Preise in der Bauwirtschaft und auch umweltbedingter Anforderungen werden diese Beträge immer höher.

Auch die Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“, welche zurzeit in Otzberg diskutiert wird, würde weiterhin eine finanzielle Belastung der Eigentümer bedeuten, auch wenn diese auf mehrere Schultern verteilt würde (Abrechnungsgebiete = Ortschaft).

Auf Nachfrage wurden in den letzten 15 Jahre durchschnittlich rund 67 T€ jährlich für grundhafte Straßensanierungen durch die Anlieger bezahlt.  Das Budget der Gemeinde Otzberg würde also durch eine vollständige Finanzierung der Straßenbeiträge nicht übermäßig zusätzlich belastet. Diese finanziellen Mittel sind unserer Ansicht nach ausreichend in den kommenden Jahren im Haushalt vorhanden, denn es stehen bis 2024 für Infrastrukturmaßnahmen Gelder der Hessenkasse und auch der HLG zur Verfügung.

In 2024 endet das Förderprogramm IKEK und die kommunalen Projekte werden in der Endphase oder bereits abgeschlossen sein, so dass ein Teil der Einnahmen aus der kommenden Grundsteuererhöhung dann frei verfügbar sein wird.

Denn laut Gesetzgeber soll auch nach der Grundsteuerreform diese Einkommensquelle den Kommunen in gleicher Höhe zur Verfügung stehen, um die Planungssicherheit nicht zu gefährden.

Mit einer vorausschauenden Planung und wirtschaftlicher Führung des Haushaltes sollte es daher für die Kommune Otzberg möglich sein, die Bürgerschaft in diesem Bereich zu entlasten  und die Straßenbeitragssatzung aufzuheben.

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