die vergangene Woche war eine höchst erfolgreiche für die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land: Gemeinsam mit der Fraktion der SPD hatten wir Freie Demokraten im vergangenen Jahr vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das sogenannte Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung geklagt – jetzt hat Hessens höchstes Gericht sein Urteil verkündet und uns in fast allen Punkten Recht gegeben. Der Richterspruch bestätige nahezu alle Kritikpunkte, die von den demokratischen Oppositionsparteien im Landtag vor der Einrichtung des Corona-Sondervermögens angeführt wurden. Das Urteil ist ein Urteil von nationaler Bedeutung, das auch unsere Position gegen die Aufweichung der Schuldenbremse auf Bundesebene stärkt.
Dieses Urteil und das gesamte Klageverfahren ist eine tolle Teamleistung, die nur mit der großartigen Unterstützung durch Jörg-Uwe Hahn unseren Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Christoph Gröpl und den ehemaligen Justiziar der Fraktion Guido Kosmehl erreicht werden konnte.
Ein Blick zurück: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen hatten sich im vergangenen Jahr einen 12-Milliarden-Euro-Schattenhaushalt namens Sondervermögen angelegt, der parlamentarischen Kontrolle entzogen und dafür sogar die von den Bürgerinnen und Bürgern Hessens beschlossene Schuldenbremse ausgehebelt. Statt die von uns und den Sozialdemokraten in vielen Gesprächen sinnbildlich gereichte Hand zu ergreifen und über Nachtragshaushalte Mittel für zielgenaue finanzielle Hilfe zur Bewältigung der Krisenfolgen bereitzustellen, hat Hessens Landesregierung de facto einen Schuldentopf geschaffen. Dieser sollte Schwarz-Grün aus unserer Sicht gleichzeitig als Wahlkampfkasse dienen. Ohne das Parlament fragen zu müssen, hätten sie ihre Lieblingsprojekte finanzieren können; ganz gleich, ob diese etwas mit Corona und seinen Folgen zu tun haben oder nicht. Letztlich blieb uns aus Verantwortung für das Land und künftige Generationen nichts anderes übrig, als vor den Staatsgerichtshof zu ziehen.
Die Richterinnen und Richter haben nun also ihr Urteil gesprochen und festgestellt, dass das schwarz-grüne Sondervermögen verfassungswidrig ist. Sie sehen haushaltsrechtliche Grundsätze verletzt, denn Ausgaben müssen anders als im Fall des von der Landesregierung vorgelegten Sondervermögens für jedes Haushaltsjahr veranschlagt werden. Zudem müssten die Abgeordneten im Plenum auf die Mittelverwendung Einfluss nehmen können, und kreditfinanzierte Mittel müssten geeignet, erforderlich und angemessen sein, um die Krise zu bewältigen. Wir Freie Demokraten haben Letzteres stets den Corona-Check genannt, der zu bestehen ist. Oder anders ausgedrückt: Weder Fahrrad-Abstellanlagen noch energetische Sanierungen von Forsthäusern haben etwas mit Corona zu tun.
Allen, die sich das Urteil des Staatsgerichtshofs ansehen möchten, sei ein Klick auf https://staatsgerichtshof.hessen.de empfohlen. Dort finden sich sowohl das Urteil zum Herunterladen als auch die begleitende Pressemitteilung.
Nach unserer Überzeugung wurde ein mutiges, historisches Urteil gefällt, und die Demokratie sowie die Schuldenbremse wurden gestärkt. Beides ist für uns Freie Demokraten von elementarer Bedeutung. Das Urteil hat Auswirkungen weit über Hessen hinaus. Wie kann in Notlagen diesen begegnet werden mit Mitteln des Haushaltes – und wie nicht? Was sind Alternativen? Das Gericht hat der Landesregierung ins Stammbuch geschrieben, dass sie schwere handwerkliche Fehler gemacht hat. Bis Ende März kommenden Jahres müssen die Corona-Hilfen neu geregelt werden, das hat der Staatsgerichtshof gefordert.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns weiterhin konstruktiv einbringen, um einen verfassungskonformen Weg zu finden und zielgenau helfen zu können. Dementsprechend haben wir gemeinsam mit der SPD den Regierungsfraktionen eine Zusammenarbeit angeboten, aber auch deutlich gemacht, dass der bisherige Zeitplan für die Haushaltsberatungen 2022 nicht sinnvoll zu halten ist. Ebenso klar ist aber auch, dass es einer umfassenden Debatte über das Urteil und seine Folgen bedarf. Daher haben FDP und SPD eine Sondersitzung des Hessischen Landtags beantragt. Diese ist geplant für Mittwoch, 3. November, 14 Uhr. Sicher lohnt es sich, die Debatte im Live-Stream zu verfolgen, den der Landtag auf seiner Website zeigt.
Herzlichst
Moritz Promny, MdL
Generalsekretär