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02/2019: Antrag „Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung: Befristete Ergänzung“

Sehr geehrter Herr Bäcker,

wir bitten Sie den folgenden Antrag der CDU- und FDP-Fraktion auf die Tagesordnung der Sitzung der
Gemeindevertretung zu nehmen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung im
Haushaltsjahr 2019 zu ergänzen. Es soll eine auf dieses Jahr befristete Regelung eingefügt
werden, die es den Vereinen ermöglicht, rückwirkend für getätigte Investitionen,
Anschaffungen und Baumaßnahmen im Jahr 2018, einen Zuschußzu beantragen.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand damit, die notwendigen Schritte zur
Ergänzung / Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Otzberg in die Wege zu
leiten und dies zu veröffentlichen sowie die Vereine darauf hinzuweisen.

Begründung:

Bereits im Haushaltsjahr 2018 wurde beschlossen, dass die Vereinsförderung für Investitionen,
Anschaffungen und Baumaßnahmen auf Antrag wieder gewährt wird. In den Jahren zuvor war dies
aufgrund von Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr möglich gewesen.

Die Aufhebung dieser Sperre wurde allerdings nicht ausreichend öffentlich kommuniziert, so dass die
Vereine aus Unwissenheit keine Anträge bzw. nur vereinzelt Anträge im letzten Jahr gestellt haben.

Da das Vereinsleben in Otzberg eine sehr wichtige Rolle spielt, möchten wir sicherstellen, dass alle
Vereine die gleichen Möglichkeiten haben, Unterstützungen seitens der Gemeinde in Anspruch zu
nehmen. In den Beratungen zum Haushalt wurde bereits beschlossen, die eingestellte Summe im
diesjährigen Etat entsprechend zu bemessen, so dass die Möglichkeit besteht, den Vereinen auch
rückwirkend für getätigte Maßnahmen in 2018 noch einen Zuschuß auszahlen zu können.

Diese Regelung soll allerdings auf das laufende Jahr 2019 beschränkt werden. Somit soll die zurzeit
gültige Fassung der Richtlinie einen Zusatz bekommen. Außerdem soll die Regelung der
Voranmeldepflicht für Investitionen ab 5 T€ aufgehoben werden. Dies betrifft die Abschnitte 2.4 und
Abschnitt 3 Beantragung.

Wir schlagen vor hier unter Abschnitt 3 folgenden Satz einzufügen:

  1. Einmalig wird die Frist für das Jahr 2018 zur Antragstellung bis zum 31.12.2019 verlängert.
  2. letzter Absatz unter Abschnitt 3 Beantragungen: Falls die unter 2.4…. wird gestrichen
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