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04/2016 Entwicklung von Bauplätzen in Nieder-Klingen „Hinter der Kirche“

wir bitten Sie den folgenden Antrag der CDU- und FDP- Fraktion auf die Tagesordnung der
Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen:
Entwicklung von Bauplätzen in Nieder-Klingen „Hinter der Kirche“
Bezugnehmend auf den Antrag vom 07.05.2015 wird der Gemeindevorstand gebeten
zu prüfen, ob es zweckmäßig ist bei einer Ausweisung von Bauplätzen entlang des
südlichen Straßenteils „Am Hollergraben“ bis hin zur südöstlichen Begrenzung
entsprechend des Bau- und Wohngebietes Auf dem Rain auch die Grundstücke
„Hinter der Kirche“ einzubeziehen.
Begründung:
Im Konsolidierungskonzept der Gemeinde Otzberg ist die „Entwicklung von Baugebieten“
aufgeführt. Im Geschäftsgang befindet sich zurzeit ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem
Jahr 2015, der sich auf die Grundstücke südlich entlang der Straße „Am Hollergraben“
bezieht. Der Bürgermeister hat in jüngster Zeit Gespräche hierzu mit den Eigentümern
geführt, die positiv Stellung bezogen haben.
Im Bereich der Straße „Hinter der Kirche“, die rechtwinklig zum Fahrweg „Hollergraben“ liegt,
gibt es ebenfalls auf der westlichen Seite unbebaute Freiflächen. Der Bürgermeister möge
auch hier Gespräche mit den Eigentümern führen, in wieweit Interesse an einer Entwicklung
von Bauplätzen besteht.
Beide Gebiete konkurrieren nicht mit der Innenentwicklung im Ortsteil Nieder-Klingen, da mit
einer Bebauung der Flächen sog. Baulücken geschlossen bzw. die Ortsgrenze abgerundet
würde.
Sollten die Eigentümer an der Entwicklung von Bauplätzen in diesem Bereich mehrheitlich
interessiert sein, kann anschließend eine Klärung erfolgen, ob eine Umsetzung des
Baugebietes während des laufenden IKEK Prozesses in Otzberg möglich ist.
Nach wie vor gibt es in Otzberg junge Familien, die sich hier ansiedeln oder in der
Heimatgemeinde bleiben möchten. Nicht jede(r) kann sich den Kauf und / oder Umbau einer
Hofreite im Innenbereich finanziell leisten. Daher ist es Aufgabe der Gemeinde auch für
diese Bürger(innen) bebaubare Flächen zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin muss sich die Gemeindevertretung darum bemühen, dass die sozialen
Einrichtungen der Gemeinde auch zukünftig ausgelastet sind – dies gilt nicht nur im Bereich
der „Senioreneinrichtungen“ sondern auch für Schulen, Kindertages-, Sport- und
Spielstätten.
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Somit gibt es zwei Ziele – die Innenentwicklung der Ortsteile zu stärken und gleichzeitig die
Attraktivität für Familien nicht zu verlieren.

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